KBV-Vertreterversammlung

Gassen: „Wir spielen nicht den Prügelknaben“

, Uhr aktualisiert am 04.09.2026 13:27 Uhr
Berlin -

Im Rahmen ihrer Vertreterversammlung in Berlin haben die drei Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Kritik an dem bisherigen gesundheitspolitischen Kurs der Bundesregierung geübt und einen Kurswechsel gefordert. Insbesondere das eilig beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) müsse nachgebessert werden.

„Es ist und bleibt ein schlechtes Gesetz“, kritisierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen das BStabG. „Carsten Linnemann übernimmt ohne Frage eine schwere Hypothek.“ Für das schlecht gemachte und „im Schweinsgalopp durchgepeitschte“ Gesetz sei er nicht verantwortlich, nun müsse er in die Zukunft schauen.

Linnemann sollte zunächst eine Folgenabschätzung des angerichteten Schadens vornehmen, die größten Fehler korrigieren und Schnitzer bei der kommenden Gesetzgebung vermeiden, appellierte der KBV-Chef. Dem neuen Minister sagte er Unterstützung zu: „Unsere Hand ist für Sie immer ausgestreckt! Unsere ersten Begegnungen geben mir durchaus Zuversicht auf einen Neustart.“

„Spielen nicht den Prügelknaben“

Allerdings stellte Gassen auch klar: „Wir spielen aber nicht den Prügelknaben, wenn man offenkundige Sachzwänge ignoriert und klar erkennbar dysfunktionale oder rechtlich wackelige Gesetze kompromisslos durchzieht.“

Wenn bestimmte Facharztgruppen aufgrund des Spargesetzes 10 bis 15 Prozent weniger Budget hätten, könne das nicht ohne Konsequenzen bleiben. „Erste Praxen ziehen diese bereits und entlassen Personal – auch das werden die Patienten spüren, ebenso wie der Arbeitsmarkt“, betont Gassen.

Der vielleicht einzig positive Aspekt des Gesetzes sei, dass es die Grenzen des Leistungsversprechens der gesetzlichen Krankenversicherung aufzeige. „Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden“, so Gassen.

Allein im kommenden Jahr sollen demnach rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Umgerechnet entspräche das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen seien alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark, erklärte Gassen. Die Konsequenzen seien klar: „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine.“

Der KBV-Chef warnte zudem davor, das Arztgeheimnis im Rahmen der Reform des Nachrichtendienstrechts aufzuweichen. Ärzte müssten in denselben Schutzbereich wie Rechtsanwälte einbezogen werden.

Terminorganisation obliegt den Praxen

Auch der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sorgt in der Ärzteschaft für Unmut. „Der Zug fährt nicht nur in die falsche Richtung, sondern er droht auch zu entgleisen“, warnte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Das GeDIG sehe unter anderem vor, dass Krankenkassen ihren Versicherten einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten sollen.

„Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab. Wir fordern daher, die 116117 als gleichberechtigten digitalen Zugangsweg gesetzlich zu verankern“, stellt Steiner klar. Die Praxen müssten zudem als selbstständige mittelständische Betriebe die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten.

Auch die digitale medizinische Bedarfseinschätzung dürfe nicht von wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert werden. „Die Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sind medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören“, so Steiner weiter.

Statt immer neue Strukturen zu etablieren, sollte die Politik die bestehenden sinnvoll weiterentwickeln. Wenn der Gesetzgeber plane, die 116117 zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung zu machen, müsse er diese auch verlässlich finanzieren. „Ein staatlicher Auftrag der Daseinsvorsorge kann nicht aus der Vergütung der Ärztinnen und Psychotherapeuten quersubventioniert werden“, fordert Steiner.

Das KV-System habe für mehr Digitalisierung, bessere Versorgungssteuerung und nachhaltige Entbürokratisierung bereits konstruktive Vorschläge und Konzepte vorgelegt. Dabei seien Praxistauglichkeit und die Verbesserung der Versorgung stets die zentralen Maximen gewesen. „Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder Luft zum Atmen geben“, fordert Steiner.

Arbeitsplätze und Kaufkraft

„Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort“, betonte zudem der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Praxen seien damit nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern ein eigenständiger, beschäftigungsintensiver Wirtschaftsfaktor mit erheblicher lokaler Wertschöpfung und zugleich eine Säule gesellschaftlicher Stabilität. Dieses System sei aber nicht unendlich belastbar.

„Die pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen etwa 140.000 Mitarbeitende – die Praxen 790.000, also mehr als das Fünffache. Es sind auch mehr als in der Automobilindustrie“, erklärte Hofmeister. Während des Gesetzgebungsprozesses zum BStabG habe die pharmazeutische Industrie Druck auf die Bundesregierung ausgeübt und mit Konsequenzen für den Standort Deutschland gedroht.

Außerdem kritisierte der KBV-Vize die vom Koalitionsausschuss geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten“, so Hofmeister.

In den Praxen würden jährlich rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) ausgestellt. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde demnach zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen. „Jede einzelne Praxis müsste zum Abarbeiten dieser Fälle 10,5 Arbeitstage im Jahr aufwenden“, erklärte Hofmeister. „Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen nach unseren Berechnungen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen.“

Verbindliche Steuerung

Um eine moderne und leistbare medizinische Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können, müsse das Versorgungssystem besser vernetzt sein, so Hofmeister. Neben den dafür erforderlichen Schnittstellen bedürfe es dabei einer klaren Zuordenbarkeit von Verantwortlichkeiten, eines verbindlichen, möglichst digitalen Informationsaustausches und organisierter Kooperation.

Vorraussetzung für das Funktionieren des Gesamtsystems und für die Priorisierung der Versorgungsbedarfe nach medizinischer Dringlichkeit sei dabei eine verbindliche Steuerung. Eine reine Durchleitung oder Weiterleitung sei dagegen keine Steuerung. „Eine generell vorgeschaltete Ebene der medizinischen Triagierung beziehungsweise des Versorgungszugangs durch rein digitale Systeme oder nicht dafür qualifizierte Berufsgruppen lehnen wir ebenso ab wie ein Case-Management durch Krankenversicherungen“, so Hofmeister.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Krisen, Kriege und Umweltkatastrophen
BÄK-Positionspapier: Reformen für mehr Resilienz
Fachkräftemangel bei Apothekern und Ärzten
Linnemann für schnellere Anerkennung
Mehr aus Ressort
„Gezielte Angriffe auf die Integrität des Wahlsystems“
Nouripour: AfD schürt Angst vor angeblicher Wahlmanipulation

APOTHEKE ADHOC Debatte